Wahlleistungen

Wahlleistung Unterkunft

Das Klinikum Landshut bietet Ihnen die Wahlleistung Unterkunft an, die neben der Bereitstellung eines Einbettzimmers weitere kostenfreie Serviceleistungen beinhaltet. Hierbei haben Sie, abhängig von Verfügbarkeit und gegen Aufpreis, die Wahl zwischen einem Einbettzimmer oder Serviceleistungen in einem Zweibettzimmer.

Um Ihnen einen besonderen Service zu bieten, kümmert sich unser Team um Ihr Wohlbefinden. Ihre individuellen Wünsche werden täglich von unseren Servicekräften erfragt. Hierzu gehören u.a. die Aufnahme der Essenswünsche und die kostenfreie Reinigung der persönlichen Wäsche.

Im Rahmen der Wahlleistung Unterkunft bieten wir Ihnen verschiedene Zimmermöglichkeiten an:

Einbettzimmer
Wir stellen Ihnen ein Zimmer mit eigenem Bad zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Sie genießen damit ein höheres Maß an Privatsphäre. Die Einbettzimmer weisen folgende Merkmale auf:

  • elektrisch verstellbares Bett
  • Telefonnutzung ohne Grundgebühr
  • eigenes Bad
  • Weitere Vorteile finden Sie weiter unten

Serviceleistungen Zweibettzimmer
Wenn Sie Serviceleistungen in einem Zweibettzimmer wünschen, genießen Sie ein höheres Maß an Komfort. Die Serviceleistungen im Zweibettzimmer umfassen:

  • Telefonnutzung ohne Grundgebühr
  • Weitere Vorteile finden Sie weiter unten

Weitere Services der Wahlleistung Unterkunft

Die Wahlleistung Unterkunft enthält noch weitere Serviceleistungen, die wir Ihnen hier vorstellen:

Mit der Wahlleistung Unterkunft steht Ihnen neben der sogenannten Regelverpflegung zusätzlich eine erweiterte Auswahl an Speisen zur Verfügung.

In dieser Speisekarte (PDF) haben wir Ihnen Ihre weiteren Wahlmöglichkeiten zusammengestellt. Außerdem werden Sie an sieben Tagen in der Woche nach Sonderwünschen für den Folgetag befragt (zwischen 8.15 und 11 Uhr).

Sollten Sie während der Wunschaufnahme nicht auf dem Zimmer sein, können Sie unter den Bestell-Hotlines bis 11 Uhr Ihre Speisenbestellungen für den Folgetag aufgeben. Sie erreichen Sie dafür unter Tel. 0152/57465912.

Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Verpfegung aufgrund ärztlicher Verordnung ändern kann.

Wir wünschen Ihnen guten Appetit.

Um Ihnen und Ihren Angehörigen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten, steht Ihnen eine Servicekraft zur Seite, die Sie täglich auf Ihrem Zimmer besucht.

Ihre Servicekraft

  • besucht Sie nach Ihrer Aufnahme in Ihrem Zimmer und gibt Ihnen wichtige Informationen zum weiteren Aufenthalt
  • nimmt Ihre Sonderwünsche entgegen
  • kümmert sich auf Wunsch um Ihre persönliche Wäsche

Ihnen fehlt noch ein Toilettenartikel? Sie haben weitere Wünsche? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 0871/698-2525.

  • Montag bis Freitag 7.30 bis 13.30 Uhr
  • Samstag/Sonntag/Feiertag 7.30 bis 10.45 Uhr

Hand- und Badetuchservice

Im Rahmen der Wahlleistung Unterkunft wechseln wir die zur Verfügung gestellten Hand- und Badetücher gerne täglich.

Sollten Sie einen Wechsel wünschen, legen Sie Ihre Handtücher bitte in die Dusche. Unsere Servicekraft wird diese dann gegen frische austauschen.

Sollten Sie Ihre Handtücher ein weiteres Mal benutzen wollen, lassen Sie sie einfach auf dem Halter hängen.

Wäscheservice

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre persönliche Wäsche (Unterwäsche, Schlafanzug, Nachthemd, Socken) aus hygienischen Gründen bei 60 Grad mit einem desinfizierenden Waschmittel waschen und maschinell trocknen lassen.

Ihre Wäsche wird anschließend gelegt und nicht gebügelt. Außerdem erhalten Sie zwei Säcke, mit denen Sie Ihre Weißwäsche von der Buntwäsche trennen können.

Die Wäscherei hat für die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen. Sie haftet von der Übernahme bis zur Rückgabe der Wäsche für Verlust und Beschädigung. Sie haftet nicht für in der Wäsche zurückgelassene, sowie sonstige, nicht zur Wäsche gehörenden Gegenstände.

Bitte geben Sie die Wäsche bis 12 Uhr bei uns ab. Sie erhalten Ihre aufbereitete Wäsche am Folgetag zurück. Sollten Sie inzwischen aus der stationären Behandlung entlassen worden sein, bewahren wir die Wäsche vier Wochen lang für Sie in der Aufnahme auf.

Darüber hinaus

  • erhalten Sie jeden Morgen eine aktuelle Ausgabe der Landshuter Zeitung
  • halten wir für Sie ein erweitertes Menüangebot bereit. Das besondere Angebot an erweiterten Speisen entnehmen Sie bitte der separaten Speisekarte
  • werden Sie von einer Verpflegungsassistentin täglich nach Wünschen bzgl. Zusatzverpflegung wie Obst, Gebäck, herzhafte Snacks, Schokoriegel oder Fruchtsäfte befragt
  • halten wir für Sie Frotteehandtücher und einen Bademantel sowie ein kleines Set mit Badeartikeln inklusive Fön bereit

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung Wahlleistung eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Für die Inanspruchnahme der oben genannten Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet. Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe etc. diese Kosten deckt.

Alle Services finden Sie auch hier im PDF zum Download:

Ärztliche Wahlleistungen

Sehr geehrter Patient,

Sie haben die Möglichkeit, im Klinikum Landshut wahlärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese unter dem landläufigen Begriff „Chefarztbehandlung“ bekannten Leistungen beinhalten die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses (Chefärzte oder Oberärzte) einschließlich der von diesen Ärzten ggf. veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.

Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Die wahlärztlichen Leistungen werden gesondert abgerechnet und hierfür ist der Abschluss einer sogenannten Wahlleistungsvereinbarung erforderlich. 

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Für die Inanspruchnahme der oben genannten Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet. Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe etc. diese Kosten deckt. 

Ansprechpartner

Gabriele Höffner

Gabriele Höffner

Co-Leitung Patientenmanagement

Nicole Riedel

Co-Leitung Patientenmanagement