Voraussetzungen nach Pflegeberufegesetz ab 2020
Zugelassenen Schulabschluss (laut § 11 PflBG)
- Mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- Mittelschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer oder mit einer Erlaubnis als Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege oder Altenpflege) oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
- gesundheitliche Eignung (Nachweis mit ärztlichem Attest)
- kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis
- Nachweis der für die Berufsausübung notwendigen Deutschkenntnisse
- Bewerbungsschreiben (unterschrieben)
- Lückenloser, chronologischer Lebenslauf bis zum Tag der Bewerbung (unterschrieben)
- Kopien der letzten Schulzeugnisse (Originale bitte beim Vorstellungsgespräch vorlegen)
- Kopien aller Abschlusszeugnisse (Originale bitte beim Vorstellungsgespräch vorlegen)
- Kopien qualifizierter Arbeitszeugnisse aller bisherigen Tätigkeiten (Originale bitte beim Vorstellungsgespräch vorlegen)
- Praktikumsbescheinigungen/-beurteilungen von Pflegepraktika (sehr erwünscht)
- Ärztliches Attest und Immunstatus (Vordrucke bitte in der Berufsfachschule anfordern)
- Impfpass mit Nachweis der Masernimpfung
Bewerbungen ohne deutschen Schulabschluss
- Zeugniskopie mit beglaubigter Übersetzung
- Anerkennung des Schulabschlusses durch die
Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaats Bayern
Pündterplatz 5, 80803 München
Telefon: 089/383849-0 - Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis (bei nicht EU-Bürgern)