Internationale Pflegekräfte
- zur Vorlage der Dokumente (siehe Punkt 3) bei der Regierung von Niederbayern benötigen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse
- Einreichen der Dokumente bei der Regierung von Niederbayern
- nach der Prüfung erfolgt durch die Regierung von Niederbayern der Defizitbescheid (Erläuterung siehe Anhang)
- nach Erhalt des Defizitbescheides, kann der Bewerber als Krankenpflegehelfer am KLA angestellt werden
- Voraussetzung für eine Stelle am KLA ist mind. B1-Sprachniveau
- nach Erhalt des Defizitbescheides wird geklärt, ob ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung abgelegt werden muss
- nach bestandener Prüfung wird der Mitarbeiter als GKP/Pflegefachmann/-frau eingestellt.
- tabellarische Aufstellung der Ausbildungsgänge/Studium und gegebenenfalls über die bisher ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
- Identitätsnachweis
- Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses oder einer sonstigen Qualifizierung mit Übersetzung in deutscher Sprache von einen/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer/in
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse) mit Übersetzung in deutscher Sprache von einen/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer/in
- Befähigungsnachweise: z. B. zu beruflichen Weiterbildungen oder Umschulungszeugnisse, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, mit Übersetzung in deutscher Sprache von einen/einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer/in
- eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, in deutscher Sprache,
- Nachweis, dass der Antragsteller in Bayern arbeiten will, z. B. durch Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept bei selbständiger Tätigkeit in deutscher Sprache. Diese Nachweispflicht entfällt für Staatsangehörige der EU/EWR oder sonstigen Vertragsstaats und für Personen, mit Wohnort in der EU/EWR oder sonstigen Vertragsstaats.
- Sonstige Unterlagen können abhängig vom jeweiligen Beruf gegebenenfalls erforderlich werden, so zum Beispiel:
- Meldebescheinigung
- Spätaussiedler-Bescheinigung
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
- Fächeraufstellung und Notenlisten der Ausbildung
- sonstige Informationen zur Ausbildung im Ausbildungsstaat
- Auskünfte zu Arbeitgebern
- erteilter Bescheid eines anderen Bundeslandes
circa 4 Monate
variieren zwischen 40 - ca. 500 Euro
- Antragstellung bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 53.1. Gesundheit
- Das Formular findet sich auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern
- https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/formulare/gesundheit
Was ist ein Defizitbescheid?
Im Anerkennungsprozess wird Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Beruf geprüft. Gibt es Defizite in der Qualifikation, wird ein sogenannter Defizitbescheid erstellt.
Anpassungslehrgang:
Der Anpassungslehrgang wird gestartet, wenn der Defizitbescheid vorliegt. Die beiden wesentlichen Vorteile des Anpassungslehrgangs sind, dass eine Abschlussprüfung entbehrlich ist und dass sich der Anpassungslehrgang auf die Defizite des Anwärters beschränkt. Darüber hinaus sammeln Kandidaten wertvolle Praxiserfahrung und schnuppern Arbeitserfahrung in einem Krankenhaus. Das KLA ist in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Vilsbiburg.
Informationen unter:
BAMF - Bundesamt für Migration (BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.anerkennung-in-deutschland.de)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Kenntnisprüfung:
Hierzu besteht am KLA eine Kooperation mit der Firma DEKRA und Bencinic & Sons.