Wahlleistungen

Wahlleistung Unterkunft

Das Klinikum Landshut bietet Ihnen die Wahlleistung Unterkunft an, die neben der Bereitstellung eines Einbettzimmers weitere kostenfreie Serviceleistungen beinhaltet. Hierbei haben Sie, abhängig von Verfügbarkeit und gegen Aufpreis, die Wahl zwischen einem Einbettzimmer oder Serviceleistungen in einem Zweibettzimmer.

Um Ihnen einen besonderen Service zu bieten, kümmert sich unser Team um Ihr Wohlbefinden. Ihre individuellen Wünsche werden täglich von unseren Servicekräften erfragt. Hierzu gehören u.a. die Aufnahme der Essenswünsche und die kostenfreie Reinigung der persönlichen Wäsche.

Im Rahmen der Wahlleistung Unterkunft bieten wir Ihnen verschiedene Zimmermöglichkeiten an:

Einbettzimmer
Wir stellen Ihnen ein Zimmer mit eigenem Bad zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Sie genießen damit ein höheres Maß an Privatsphäre. Die Einbettzimmer weisen folgende Merkmale auf:

  • elektrisch verstellbares Bett
  • kostenfreie Nutzung von TV
  • Telefonnutzung ohne Grundgebühr
  • eigenes Bad

Serviceleistungen Zweibettzimmer
Wenn Sie Serviceleistungen in einem Zweibettzimmer wünschen, genießen Sie ein höheres Maß an Komfort. Die Serviceleistungen im Zweibettzimmer umfassen:

  • kostenfreie Nutzung von TV
  • Telefonnutzung ohne Grundgebühr

Weitere Services der Wahlleistung Unterkunft

Die Wahlleistung Unterkunft enthält noch weitere Serviceleistungen, die wir Ihnen hier vorstellen:

Mit der Wahlleistung Unterkunft steht Ihnen neben der sogenannten Regelverpflegung zusätzlich eine Auswahl an höherwertigen Speisen zur Verfügung.

In dieser Speisekarte (PDF) haben wir Ihnen Ihre weiteren Wahlmöglichkeiten zusammengestellt. Außerdem werden Sie an sieben Tagen in der Woche nach Sonderwünschen für den Folgetag befragt (zwischen 08:30 und 12:00 Uhr).

Sollten Sie während der Wunschaufnahme nicht auf dem Zimmer sein, können Sie unter den Bestell-Hotlines auf der Rückseite der Broschüre bis 12 Uhr Ihre Speisenbestellungen für den Folgetag aufgeben. Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Verpfegung aufgrund ärztlicher Verordnung ändern kann.

Wir wünschen Ihnen guten Appetit.

Um Ihnen und Ihren Angehörigen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten, steht Ihnen eine Servicekraft zur Seite, die Sie täglich auf Ihrem Zimmer besucht.

Ihre Servicekraft

  • besucht Sie nach Ihrer Aufnahme in Ihrem Zimmer und gibt Ihnen wichtige Informationen zum weiteren Aufenthalt
  • nimmt Ihre Sonderwünsche entgegen
  • kümmert sich auf Wunsch um Ihre persönliche Wäsche

Hand- und Badetuchservice

Im Rahmen der Wahlleistung Unterkunft wechseln wir die zur Verfügung gestellten Hand- und Badetücher gerne täglich.

Sollten Sie einen Wechsel wünschen, legen Sie Ihre Handtücher bitte in die Dusche. Unsere Servicekraft wird diese dann gegen frische austauschen.

Sollten Sie Ihre Handtücher ein weiteres Mal benutzen wollen, lassen Sie sie einfach auf dem Halter hängen.

Wäscheservice

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre persönliche Wäsche (Unterwäsche, Schlafanzug, Nachthemd, Socken) aus hygienischen Gründen bei 60 Grad mit einem desinfizierenden Waschmittel waschen und maschinell trocknen lassen. Ihre Wäsche wird anschließend gelegt und nicht gebügelt. Außerdem erhalten Sie zwei Säcke, mit denen Sie Ihre Weißwäsche von der Buntwäsche trennen können.

Die Wäscherei hat für die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen. Sie haftet von der Übernahme bis zur Rückgabe der Wäsche für Verlust und Beschädigung. Sie haftet nicht für in der Wäsche zurückgelassene, sowie sonstige, nicht zur Wäsche gehörenden Gegenstände.

Sie erhalten Ihre aufbereitete Wäsche spätestens am 4. Werktag nach Abgabe zurück. Sollten Sie inzwischen aus der stationären Behandlung entlassen worden sein, bewahren wir die Wäsche vier Wochen lang für Sie in der Aufnahme auf.

Darüber hinaus

  • erhalten Sie jeden Morgen eine aktuelle Ausgabe der Landshuter Zeitung
  • halten wir für Sie ein erweitertes Menüangebot bereit. Das besondere Angebot an höherwertigen Speisen entnehmen Sie bitte der separaten Speisekarte
  • werden Sie von einer Verpflegungsassistentin täglich nach Wünschen bzgl. Zusatzverpflegung wie Obst, Gebäck, Bifi, Schokoriegel oder Fruchtsäfte befragt
  • halten wir für Sie Frotteehandtücher und einen Bademantel sowie ein kleines Set mit Badeartikeln inklusive Fön bereit

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung Wahlleistung eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Für die Inanspruchnahme der oben genannten Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet. Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe etc. diese Kosten deckt.

Alle Services der Wahlleistung Unterkunft finden Sie außerdem hier im PDF: Flyer Wahlleistung Unterkunft am Klinikum Landshut

Ärztliche Wahlleistungen

Sehr geehrter Patient,

Sie haben die Möglichkeit, im Klinikum Landshut wahlärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese unter dem landläufigen Begriff „Chefarztbehandlung“ bekannten Leistungen beinhalten die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses (Chefärzte oder Oberärzte) einschließlich der von diesen Ärzten ggf. veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.

Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Die wahlärztlichen Leistungen werden gesondert abgerechnet und hierfür ist der Abschluss einer sogenannten Wahlleistungsvereinbarung erforderlich. 

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann. Für die Inanspruchnahme der oben genannten Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet. Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe etc. diese Kosten deckt.